Tricksereien bei der Eierkennzeichnung

Tricksereien bei der Eierkennzeichnung



Verbraucherzentrale NRW

Sind Eierkartons korrekt beschriftet? Ist ein Erzeugerstempel auf der Eierschale zu lesen? Ist das Mindesthaltbarkeitsdatum zu finden? Bei 397 Eierproben, gekauft in 72 Geschäften und auf 14 verschiedenen Wochenmärkten in NRW, schauten die Verbraucherschützer genauer hin. Das Fazit: Ob Bio- oder Käfigei, ob deutsch, niederländisch oder russisch: Bei 154 Angeboten (39 Prozent) schummelten oder patzten Händler und Produzenten bei der Kennzeichnung. Vor allem bei loser Ware gab es auffällig viele Gesetzesverstöße zu verzeichnen.

Herkunft und Haltung muss sofort sichtbar sein


Eine einheitliche Eierkennzeichnung mit Hinweisen zur Herkunft, Haltung und Frische der Eier ist gesetzlich vorgeschrieben. Ein gestempelter Zifferncode auf der Schale verrät, woher die Ware kommt. Auf der Verpackung muss neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum zusätzlich die Haltungsform in Worten und deutlich sichtbar angegeben sein, damit Kunden rasch erkennen können, ob die Eier aus Bio-, Freiland-, Boden- oder Käfighaltung stammen. Bei loser Ware müssen Hinweise zur Haltung, Haltbarkeit und zum Erzeugercode zusätzlich auf Schildern angegeben werden.

Wochenmärkte: Nur ein Angebot von 98 war in Ordnung


Doch Händler auf Wochenmärkten nutzen lasche Kontrollen aus. Bei Einhaltung der gesetzlichen Kennzeichnungspflicht war nur ein Angebot von 98 Stichproben an einem Stand in Ordnung. Bei Bio-Läden und Bio-Supermärkten gab es immerhin 35 Prozent zu beanstanden. Deklarationsmängel gab es auch zu 22 Prozent in Supermärkten und zu 13 Prozent bei den Discountern.

Verschmutzt, verwischt und frei erfunden


Offensichtlich ist vielen Erzeugern das Einhalten der Vorschriften, zum Beispiel Stempeln der Eier, und vielen Händlern die nötige Kontrolle zu mühsam: 39 mal bei loser und verpackter Ware fehlte der Erzeugerstempel auf der Schale oder war nicht zu entziffern. Fünfmal waren die Eier unappetitlich und unzulässig stark verschmutzt. Fundort Wochenmarkt: Bei 108 Angeboten an losen Eiern und bei drei Packungen war der obligatorische Aufdruck auf der empfindlichen Ware nicht durch erläuternde Hinweise erklärt. In 46 Fällen (12 Prozent) wurde die vorgeschriebene Haltungsform (Bio, Freiland, Boden oder Käfig) am Eierstand nicht angegeben. Auch bei der Frischeangabe nehmen es vor allem die Wochenmarkthändler nicht so genau: Das Mindesthaltbarkeitsdatum suchten die Tester hier 54 mal vergebens. Bei drei Angeboten mussten sie sich mit einem frei erfundenen Haltbarkeitsdatum begnügen.

Hinweis auf Käfighaltung fehlte


Auch die Kennzeichnungstricks bei Käfigeiern stießen negativ auf: Immerhin 36 mal (neun Prozent) stellten die Verbraucherschützer erst nach akribischer Suche fest, dass sie auf Käfigeier gestoßen waren: Denn meist fehlte der eindeutige Hinweise auf der Verpackung oder am Verkaufsstand komplett; bei fünf Funden war die Haltungsform viel zu klein und unauffällig platziert.

Weitere Infos zur einheitlichen Eierkennzeichnung auf www.vz-nrw.de

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